Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ALPENYACHT GmbH (nachfolgend "Vermieter" genannt) und den Kunden (nachfolgend "Mieter" genannt) bei der Anmietung von Yachten, Booten und damit verbundenen Dienstleistungen.
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder über das Internet erfolgen. Bei einer Buchung durch mehrere Personen haftet jeder als Gesamtschuldner.
1.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Bestätigung auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, liegt ein neues Angebot des Vermieters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
2.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.3 Zusatzleistungen, die nicht in der Buchungsbestätigung enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4. Kaution
4.1 Bei Übernahme des Bootes/der Yacht ist eine Kaution in der im Vertrag festgelegten Höhe zu hinterlegen. Die Kaution kann per Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden.
4.2 Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag, insbesondere wegen Schäden am Mietgegenstand, Inventarverlust oder -beschädigung.
4.3 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes/der Yacht und des Inventars unverzinst zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verluste festgestellt werden.
5. Rücktritt durch den Mieter
5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
5.2 Im Falle des Rücktritts durch den Mieter kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Mietpreis und dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
- 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
5.3 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Rücktritt durch den Vermieter
6.1 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Boot/die Yacht infolge höherer Gewalt, technischer Defekte oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht zur Verfügung steht.
6.2 In diesem Fall werden alle vom Mieter geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
7. Übernahme und Rückgabe
7.1 Das Boot/die Yacht wird dem Mieter in einwandfreiem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll den ordnungsgemäßen Zustand des Bootes/der Yacht.
7.2 Bei verspäteter Übernahme hat der Mieter keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit oder Erstattung nicht genutzter Miettage.
7.3 Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Tag und Ort. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
7.4 Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Kosten und Schäden, insbesondere für Ansprüche nachfolgender Mieter.
8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Boot/die Yacht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Bootsführers zu behandeln und die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
8.2 Der Mieter muss im Besitz aller für das Führen des Bootes/der Yacht erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen sein.
8.3 Das Boot/die Yacht darf nur für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
8.4 Die Teilnahme an Regatten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
8.5 Der Mieter hat das Boot/die Yacht während der Nichtbenutzung ordnungsgemäß zu sichern und gegen Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
9. Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet für alle Schäden am Boot/der Yacht, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Begleiter verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn und seine Begleiter kein Verschulden trifft.
9.2 Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe, auch über die hinterlegte Kaution hinaus.
9.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden oder Unfall unverzüglich zu melden.
10. Haftung des Vermieters
10.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter während der Nutzung des Bootes/der Yacht entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste an persönlichen Gegenständen des Mieters oder seiner Begleiter.
11. Versicherung
11.1 Das Boot/die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung entspricht der Kaution.
11.2 Die Versicherung deckt keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden, sowie keine Personenschäden des Mieters und seiner Begleiter.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
12.3 Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Letzte Aktualisierung: Mai 2025